An vielen Schulen sind, teilweise schon seit Jahren, PV-Anlagen installiert.
Betreiber und Eigner sind entweder die Gebäudeeigentümer (Städte, Landkreise) oder eigens von schulischen Akteuren gegründete Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR). In den meisten Fällen
werden die Anlagen auf Kredit beschafft, der zunächst abgezahlt werden muss.
Das Ziel dieses Projekts ist es, eine leistungsfähige PV-Anlage komplett über Sponsoren zu finanzieren. Hierbei würden die Stromerträge sofort einen wirtschaftlichen Überschuss erzeugen.
Der Grundgedanke ist, diese Mittel
einerseits dem Schuletat zukommen zu lassen, somit den finanziellen Spielraum der Schule zu erhöhen, den Schulträger zu entlasten und
andererseits weitere Energiesparprojekte zu fördern und zu realisieren.
Bei Punkt 2. ist sowohl an Maßnahmen im Landkreis (z.B. Finanzierung einer solarthermischen Anlage für einen Kindergarten, oder eine Schule) aber auch an die Unterstützung einer Einrichtung in
einem Entwicklungsland (z.B. PV-Stromversorgung Schule/Ambulanzstation in abgelegenen Regionen) gedacht.
Die einmal errichtete Anlage kommt also weiteren sozialen Projekten zugute, und erwirtschaftet damit ´materielle Zinsen´, die nicht nur Lebensumstände verbessern helfen, sondern auch den Ausbau
der regenerativen Energien weiter voran treiben.
Im Rahmen der PV-Initiative der damaligen EVS erhielt die Steinbeisschule bereits 1997 eine 1kW-Anlage. Neben der Beeinträchtigung durch einen technischen Defekt
ist diese Anlage jedoch sowohl leistungsmäßig als auch technisch nicht mehr zeitgemäß. Eine moderne PV-Anlage ließe sich, neben einem Imagegewinn, in vielfältiger Form positiv in den Unterricht
integrieren.
Im technikorientierten Unterricht:
Unterstützung bei Planung und Aufbau der Anlage
Demonstrationsobjekt vor Ort
Darstellen und Nachvollziehen von Leistungs- und Anlagendaten
Unterhalt der Anlage
In nicht-technischen Unterrichtsfächern:
Rechtsform des Betriebs
Stromverkauf
Energiepolitik
soziales Engagement